Jahreswirtschaftplan

Die Erstellung des Jahreswirtschaftsplanes ist die wichtigste Voraussetzung
zur Berechnung des monatlichen Wohn- oder Hausgeldes und bedarf daher besonderer Sorgfalt.

Modernste Technik (Computer mit auf den neusten Stand befindlicher Software)
ist dabei eine sinnvolle Hilfe und in unserem Unternehmen selbstverständlich.

Der Jahreswirtschaftsplan wird nach kaufmännischen Gesichtspunkten
und den im Wohnungseigentumsgesetz festgelegten Richtlinien erstellt.

Im Jahreswirtschaftsplan sind alle zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben
für das laufende Wirtschaftsjahr des gemeinschaftlichen Eigentums einer Wohnanlage erfaßt.

Hier finden nicht nur die jeweiligen Zahlenwerte aus dem Vorjahr,
sondern auch zukünftig zu erwartende Ausgaben und Einnahmen
der Eigentümergemeinschaft ihre Berücksichtigung.