Der Verwalter ist stets
Sachwalter für fremdes Vermögen |
Die Verwaltung beruht auf einem gegenseitigen Vertrauensverhältnis
zwischen Eigentümergemeinschaft und Verwalter.
Dieses Vertrauensverhältnis setzt erfahrungsgemäß
neben der persönlichen Zuverlässigkeit, Unparteilichkeit und geordneten Vermögensverhältnissen,
auch spezielle Kenntnisse der Verwaltungstechnik, der wirtschaftlichen Geschäftsführung
und einschlägiger privatrechtlicher Vorschriften voraus.