Haus- oder Wohngeld

Das Haus- oder Wohngeld für den einzelnen Eigentümer wird auf der Basis
des aktuellen Jahreswirtschaftsplanes errechnet.

Die jeweilige Höhe richtet sich dabei nach dem Besitzanteil am gemeinschaftlichen Eigentum,
nach tatsächlich verbrauchten, direkt zuordenbaren Werten (z.B. Heizung, Wasser)
und evtl. nach der Anzahl der im jeweiligen Eigentum lebenden Personen.

Das Hausgeld ist im Voraus zu zahlen und wird am Ende des Wirtschaftsjahres
nach den tatsächlich verbrauchten, bzw. ermittelten Zahlen abgerechnet.

Bei einem Eigentümerwechsel im Laufe des Wirtschaftsjahres
werden zum Stichtag die Zählerstände ermittelt und
sowohl der Alt- wie auch der Neueigentümer erhalten eine entsprechende Jahresabrechnung.